Führerscheinklasse B

Fahrzeugart: PKW

  • KFZ bis 3500 kg zugelassener Gesamtmasse
  • mit Anhänger bis 750 kg z.G.,
  • max 8 Sitzplätze außer Fahrersitz,
  • Kombinationen aus Zug-fz und Anh.: z.G. 3500 kg, wobei z.G. Anh. kleiner als Leermasse des Zug-fz.

Eingeschlossene Klassen: L, M

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 (begleitetes Fahren)
Die Fahrschulausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Vorraussetzungen: Nachweis über einen kürzlich absolvierten Erste Hilfe Kurs "Sofortmaßnamen am Unfallort" sowie einen maximal zwei Jahre alten Sehtest.

Details zum Begleiteten Fahren ab 17

Es gelten für die Begleiter folgende Anfoderungen:

  • Ein oder mehrere Begleiter möglich
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahrer im Besitz der Klasse B
  • Höchstens 3 Punkte beim KBA

Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Fahrschule Marten übernimmt für Dich natürlich sämtliche Formalitäten, die mit der Beantragung des Führerscheins in Verbindung stehen.

 Impressum | Kontakt | Sitemap | (c) 2007 Fahrschule Jürgen Marten